Satzung des Peugeot Club Oberfranken | |||
§1 Name und Sitz | |||
(1) | Der „Peugeot-Club Oberfranken“ ist ein nicht eingetragener Verein (Interessengemeinschaft), im Folgenden „Club“ bezeichnet. Daraus resultiert eine persönliche Haftung jedes Mitglieds für seine Tätigkeiten. Der Club wird in keinem Fall als verantwortliches Organ belangt. Ein Vermerk im Vereinsregister des Amtsgerichts ist nicht notwendig. | ||
(2) | Der Club hat seinen Sitz in 96175 Pettstadt, Deutschland. | ||
(3) | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr beginnend mit dem 1. Januar. | ||
§2 Zweck des Clubs | |||
Zweck des Clubs ist der Aufbau einer regionalen Vereinigung von Leuten, die sich durch die gemeinsame Leidenschaft für die Kraftfahrzeuge der Marke Peugeot auszeichnen. Dieses Gemeinschaftsgefühl wird mit regelmäßigen Aktivitäten und Treffen der Mitglieder, sowie der Kooperation mit Gruppierungen gleichen Zwecks gestärkt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung. |
|||
§3 Finanzierung | |||
(1) | Der Club ist selbstlos tätig, eigenwirtschaftliche Zwecke oder persönliche Bereicherungen werden nicht verfolgt. | ||
(2) | Der Club verfügt über keine regelmäßigen Einnahmen und verlangt keine entsprechenden Beiträge. Die Finanzierung der Teilnahme an Aktivitäten wird eigenverantwortlich von den Mitgliedern getragen. | ||
§4 Mitgliedschaft | |||
(1) | Mitglied im Club kann nach Entscheidung der Clubleitung jede natürliche Person des Privatrechts werden. | ||
(2) | Die Clubleitung fällt die Entscheidung über entsprechende Anträge in Absprache mit den Mitgliedern des Clubs. | ||
(3) | Die Mitgliedschaft endet durch das Mitglied durch formlosen Austritt, indem dies der Clubleitung mitgeteilt wird, oder durch die Clubleitung wegen grober Verstöße gegen diese Satzung. | ||
§5 Einsatz und Verhalten des Mitglieds | |||
(1) | Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Anerkennung dieser Satzung zur Gemeinschaft des Clubs durch persönlichen Einsatz beizutragen. | ||
(2) | Das Einbringen von Vorschlägen und Ratschlägen in der Facebook-Gruppe zählt ebenso dazu wie eine Teilnahme an den Clubinternen und -externen Aktivitäten. Ein Mitglied, das sich länger als 1 Jahr nicht an entsprechenden Aktivitäten beteiligt, wird nach vorheriger Ankündigung durch die Clubleitung aus dem Club ausgeschlossen. | ||
(3) | Über jede dem Club betreffende Aktivität wird rechtzeitig informiert werden. Jedes Mitglied hat sich zeitnah zur Erstellung zum jeweiligen Event an- oder abzumelden bzw. bei Unklarheit über den Termin die Teilnahme als ‚vielleicht‘ zu markieren und dies bei Klarheit entsprechend zu aktualisieren. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Dies gilt für interne sowie externe Treffen gleichermaßen. | ||
(4) | Interne Streitigkeiten sind möglichst schnell zu klären. Gegebenenfalls kann die Clubleitung als Schlichter hinzugezogen werden. Über interne Probleme ist nach außen hin stets Stillschweigen zu wahren. | ||
(5) | Des Weiteren verpflichtet sich jedes Mitglied im besten Interesse des Clubs zu handeln und ihn durch sein Verhalten in vorbildlicher Weise zu repräsentieren, hierzu gehören insbesondere: a. Verzicht auf Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss b. Verzicht auf verkehrswidriges Verhalten bei Clubfahrten c. regelmäßige Teilnahme an den Clubtreffen |
||
(6) | Jedes Mitglied wird gebeten bei Clubveranstaltungen oder Treffen die Clubkleidung zu tragen. | ||
§6 Kosten & Beiträge | |||
(1) | Die formale Mitgliedschaft im Peugeot-Club Oberfranken ist beitragsfrei. | ||
(2) | Jedes Mitglied zahlt anfallende Kosten für eine Teilnahme an Aktivitäten des Clubs eigenverantwortlich. | ||
§7 Verhalten vor Ort | |||
(1) | Jedes Mitglied hat sich bei den Treffen ordnungsgemäß zu verhalten. | ||
(2) | Bei Veranstaltungen, die nicht vom Peugeot-Club Oberfranken organisiert sind, ist den Anweisungen der entsprechend Verantwortlichen Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Platzverweis erteilt. | ||
(3) | Der Peugeot-Club Oberfranken wird in keinem Fall die Verantwortung für entstandene Schäden tragen, sondern ausschließlich das betreffende Mitglied in Person. | ||
§8 Aufnahme neuer Mitglieder | |||
(1) | Die Aufnahme eines neuen Mitglieds gliedert sich in zwei Phasen: a. Bekundung des Interesses einer Mitgliedschaft im Club bei einem aktiven Mitglied, das dieses Gesuch an die gesamte Clubleitung weitergibt oder durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrags bei der Clubleitung. b. Anwesenheit auf drei internen oder externen Treffen, bei denen in Summe min. 60% der aktiven Mitglieder anwesend war. |
||
(2) | Nach Abschluss dieser Phasen vermerkt die Clubleitung das neue Mitglied mit einer entsprechenden Ankündigung auf der Facebook-Seite des Clubs. Mit dem Durchlaufen der zweiten Phase bekräftigt das Mitglied die Absicht der Teilnahme am Clubgeschehen und darf ab diesem Zeitpunkt bis zur Beendigung der Mitgliedschaft die Clubkleidung, welche verpflichtend anzuschaffen ist, tragen und den Club nach außen hin repräsentieren. | ||
(3) | Die Satzung des Clubs wird zudem mit Unterschrift auf einer separat geführten Liste anerkannt. | ||
§9 Fahrzeuge | |||
(1) | Es werden bevorzugt Fahrer/-Innen der Fahrzeuge der Marke Peugeot im Club aufgenommen. Hierbei ist es nebensächlich, ob es sich um getunte oder serienmäßige Fahrzeuge handelt. | ||
(2) | Es soll darauf geachtet werden, dass sich das Fahrzeug in einem ordentlichen und StVZO konformen Zustand befindet. | ||
(3) | Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass das eigene Fahrzeug bei externen Treffen innen und außen gereinigt ist, um den Club sauber nach außen zu repräsentieren. | ||
§10 Beendigung der Mitgliedschaft durch Ausschluss | |||
(1) | Der Ausschluss eines Mitgliedes ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Hierzu zählen unter anderem eine grobe Zuwiderhandlung gegen diese Satzung und das vorsätzliche Verhalten den Interessen und dem Ansehen des Clubs zu schädigen. | ||
(2) | Über den Ausschluss entscheidet die Clubleitung. Bei Ausschluss aus dem Club werden dem ausgeschlossenen Mitglied keine bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. | ||
(3) | Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes ist die Clubkleidung abzugeben bzw. nachweislich zu vernichten und evtl. Clubaufkleber unverzüglich vom Fahrzeug zu entfernen. | ||
§11 Organe des Clubs | |||
(1) | Clubleitung: Die Clubleitung obliegt den Mitgliedern Mario Werner sowie Sandra Stadter und ist permanent. | ||
(2) | Weitere Organe: Weitere Organe des Clubs können von der Clubleitung gesondert und auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. | ||
§12 Auflösung des Clubs | |||
Die Auflösung des Clubs obliegt alleine der Clubleitung. | |||
§13 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte | |||
(1) | Der Club erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Club. |
||
(2) | Im Zusammenhang mit den clubinternen Aktivitäten, sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Club personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage, sowie seiner Facebook-Seite und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere [Teilnehmerlisten, Ergebnisse bei Wettbewerben, sowie bei Veranstaltungen anwesende Mitglieder und sonstige Funktionäre]. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Clubzugehörigkeit und Funktion im Club. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber der Clubleitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Club entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage. |
||
(3) | Auf seiner Homepage und Facebook-Seite berichtet der Club auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Clubzugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Club und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Club – unter Meldung von Name, Funktion im Club, Clubzugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber der Clubleitung der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Club informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen. |
||
(4) | Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an die Clubführung, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Club die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden. | ||
(5) | Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Club nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. | ||
(6) | Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. | ||
(7) | Bild- und Videoaufnahmen von den Fahrzeugen oder anderen Sacheigentümern der Mitglieder unterliegen, soweit keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt, nicht dem Datenschutz/Persönlichkeitsrechts-Paragraphen dieser Satzung, da diese Dinge keinen Abwehranspruch aus §903, §1004 BGB besitzen. Dementsprechend entfällt hierbei das Recht auf Widerspruch zur Verwendung, Veröffentlichung oder Übermittlung dieser Aufnahmen durch den Club. | ||
§14 Gültigkeit | |||
(1) | Die Mitglieder erklären durch ihre Unterschrift auf einer gesondert geführten Liste, diese Satzung erhalten, gelesen und in allen Punkten akzeptiert zu haben. | ||
(2) | Satzungsänderungen können von der Clubleitung in Absprache mit allen Mitgliedern getroffen werden und bedürfen keiner erneuten Unterschrift. | ||
Pettstadt, 29. November 2014 | |||
Diese Satzung findet sich als PDF zum Runterladen in unserem Downloadbereich | |||
Sponsoren: | ||||||||
Ihr Autohaus rund um Peugeot, Citroen und Suzuki in Kulmbach und Azendorf. |
Fast 50.000 Produkte rund um EDV-Zubehör und Bürobedarf zum günstigen Preis. |
Der professionelle Ansprechpartner des Clubs, wenn es um Aufkleber, Textildruck oder der Erstellung und Pflege von Homepages geht. |
Wir sind natürlich auch auf Facebook aktiv. Schau' doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns über jeden Like. |
|||||